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Reiserücktritt: Flugangst ist ausreichender Grund

Das LG Koblenz entschied, dass die Versicherung in jedem Fall dann zahlen muss, wenn ein Arzt wegen der Flugangst von der Reise abgeraten habe.

Der Passagier litt im konkreten Fall kurz vor dem geplanten Abflug unter Schweißausbrüchen und heftigem Gliederzittern. Der herbeigerufene Flughafenarzt riet daraufhin vom Antritt der Flugreise ab. Das LG sah hier den Versicherungsfall als gegeben an.

Ein Rücktritt von der Reise sei bis zum Beginn der Reise auch möglich gewesen. Nur wenn der Reiseabbruch nach Antritt der Reise erfolgt wäre, wäre dies abzulehnen gewesen, denn ein Rücktritt könne schon begrifflich nur vor Reiseantritt erfolgen.

Quelle/Autor: Tekin Polat  

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