News

Mit einem heimlich eingeholten DNA-Vaterschaftstest kann die vor dem Jugendamt anerkannte Vaterschaft nicht angefochten werden

Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens, mit dem ein generelles Verbot solcher heimlichen DNA-Analyse erwogen wird, hat der Senat entschieden, dass die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt und rechtswidrig ist.

Dieses Grundrecht des Kindes brauche auch nicht hinter dem Interesse des als Vater geltenden Mannes zurückzustehen, sich Gewissheit über seine biologische Vaterschaft zu verschaffen. Daher dürfe das Ergebnis einer solchen Untersuchung in einem Zivilprozess nicht verwertet werden, auch nicht als Grundlage eines Anfangsverdachts. Auch die Weigerung des Kindes oder der Mutter als seiner gesetzlichen Vertreterin, der Einholung einer solchen Analyse oder Verwertung ihres Ergebnisses zuzustimmen, sei als solche in der Regel nicht geeignet, einen Anfangsverdacht zu begründen.

Quelle/Autor: Tekin Polat  

Kontakt

Wir helfen Ihnen gerne und schnell bei Ihren Fragen weiter.
Ihre persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier.

Formulare

Lassen Sie sich über unsere Produkte informieren oder fordern Sie direkt Ihre Vertragsunterlagen an.
Weiter

Datenschutz

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Social Media

Alpmann auf Facebook Alpmann auf Instagram Alpmann auf Spotify Alpmann auf Youtube