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ZDF muss NPD nicht einladen

Die NPD hatte beim ZDF beantragt, dass auch sie bzw. ihr Parteivorsitzender Udo Voigt oder ihr Spitzenkandidat Dr. Gerhard Frey oder ihr Spitzenkandidat und Bundeswahlkampfleiter Peter Marx eingeladen wird. Nach Ablehnung hat die NPD beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, wonach sie bzw. ihre benannten Spitzenpolitiker zu der Sendung zuzulassen seien. Angesichts ihrer Bedeutung sei es nicht gerechtfertigt, nur die drei vom ZDF eingeladenen Politiker an der Diskussionssendung der kleinen Parteien teilnehmen zu lassen. Sie sei im Sächsischen Landtag mit 12 Abgeordneten vertreten und gehöre zu den 5 an der Bundestagswahl teilnehmenden Parteien, die flächendeckend mit Landeslisten und Wahlkreisvorschlägen zur Wahl anträten. Sie unterscheide sich also deutlich von den übrigen kleineren Parteien, die ebenfalls nicht zu der Sendung eingeladen worden seien. Eine redaktionell gestaltete Wahlsendung dürfe nicht zu einer geschlossenen Veranstaltung der seit Jahrzehnten Etablierten werden. Ihr Ausschluss von der Sendung verletze ihr Recht auf Chancengleichheit, zumal das ZDF in den vergangenen Wochen in zahlreichen Gesprächsrunden viele Parteien und Ihre Vertreter habe zu Wort kommen lassen, aber nie die NPD.

Das ZDF machte geltend: Die redaktionell gestaltete Sendung werde sich mit dem Thema möglicher Koalitionen nach der Bundestagswahl befassen. Deshalb habe man nur Vertreter der Parteien eingeladen, die nach der Wahl als Koalitionspartner der beiden großen Parteien SPD bzw. CDU oder als „Mehrheitsbeschaffer“ für eine Regierung in Betracht kämen. Dies treffe auf die NPD nicht zu, weil sie bei realistischer Betrachtung und nach den aktuellen repräsentativen Meinungsumfragen künftig nicht im Bundestag vertreten sein werde. Im Übrigen habe das ZDF die NPD auch entsprechend ihrer Bedeutung in anderen redaktionell gestalteten Sendungen berücksichtigt.

Das VG Mainz hat den Antrag der NPD abgelehnt. Die Teilnahme der NPD an der Sendung passe nicht zu deren redaktionellem Konzept. Denn als Koalitionspartner der beiden großen Parteien oder als Dulder einer Minderheitsregierung kämen nach den Wahlergebnissen in der Vergangenheit und den aktuellen Prognosen nur Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linkspartei.PDS in Frage. Das redaktionelle Konzept sei auch nicht zu beanstanden, da den Aussagen der drei Parteien wegen ihrer möglichen Bedeutung für die künftige Regierungsbildung besondere Bedeutung zu komme. Das ZDF berücksichtige die NPD auch entsprechend ihrer Bedeutung in der Gesamtheit ihr wahlbezogenen Sendungen. Laut ZDF werde zwischen dem 05.06.2005 und dem Wahltag in sieben Sendungen über die NPD berichtet. Der Anspruch der Partei auf abgestufte Chancengleichheit werde auch nicht dadurch verletzt, das nach ihren Angaben ihre Vertreter grundsätzlich nicht zu TV-Diskussionen eingeladen werden. Es unterliege keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Einladungen allgemein nur an die Parteien ergingen, die eine Chance hätten in den Bundestag einzuziehen.

VG Mainz, Beschl. v. 08.09.2005 – 4 L 534/05.MZ

Zur Vertiefung: AS-Skript Verfassungsrecht (2004), S. 129 ff.

Quelle/Autor: Horst Wüstenbecker  

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