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Fehlschüsse auf Sportplätzen sind erlaubt

Das Auto, das in der Nähe eines Sportplatzes abgestellt worden war, wurde von einem Ball am Kotflügel beschädigt. Den Schuss gab ein Minderjähriger ab, der auf dem Sportplatz Torschüsse trainierte. Einer der Schüsse ging über das Tor und den Ballfangzaum hinweg und verursachte den geltend gemachten Schaden.

Eine Haftung des „Schützen“ sei, nach Ansicht der Richter, ausgeschlossen. Wegen der Eigenart des Fußballspiels sei nicht zu vermeiden, dass Bälle über das Spielfeld hinausflögen. Zwar müsse der Spieler grundsätzlich seine Spielweise so einrichten, dass an Rechtsgütern anderer kein Schaden entstehe. Soweit aber eine Vorrichtung bestehe, die den Schutz von Fahrzeugen gegen abirrende Bälle bezwecke, dürfe der Spieler auch Torschüsse ausführen, die ihr Ziel möglicherweise verfehlen könnten. Dabei könne es auch passieren, dass Bälle derart abirrten, dass sie den eigentlich hiergegen errichteten Ballfangzaun überflögen. Ein solcher „Fehlschuss“ halte sich im Rahmen des erlaubten Risikos. Im Übrigen sei dem Schützen ein fahrlässiges Verhalten nicht vorzuwerfen.

Quelle/Autor: Tekin Polat  

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