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Zum Gewährleistungsausschluss bei Privatverkäufen

Im konkreten zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin über die Internet-Plattform „Ebay“ im Jahre 2004 einen Pferdeanhänger von dem Beklagten zu einem Preis von 1.030,-€ ersteigert. In dem Angebot hatte der Beklagte der Pferdeanhänger als „gut gepflegt“ beschrieben. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass es sich um einen Privatverkauf handele und es daher keine Garantie gebe. Nach Übergabe des Pferdeanhängers stellte die Käuferin erhebliche Mängel fest (verfaulter Boden, Fahrgestell verrostet) und verlangte deren Beseitigung. Als der Verkäufer nicht darauf reagierte, trat die Klägerin vom Vertrag zurück und verlangte den Kaufpreis zurück.

Das Landgericht wies die Klage ab, weil nach Ansicht des Gerichts ein umfassender Gewährleistungsausschluss vereinbart worden sei. Aus dem „Ebay-Angebot“ ergebe sich mit hinreichender Deutlichkeit, dass der Beklagte für etwaige Mängel an der Kaufsache nicht haften wolle. Entscheidend für diese Auslegung sei der Empfängerhorizont, wonach mit der Verwendung des Begriffs „Privatverkauf“ für den potentiellen Käufer ohne weiteres erkennbar gewesen sei, dass der Verkäufer sich nicht dem Pflichtenprogramm eines gewerblichen Händlers unterwerfen wolle. Mit dem Zusatz „daher keine Garantie“ sei für den verständigen Dritten weiterhin klar, dass dies die gesamten Gewährleistungspflichten betreffe.

Dass hiermit lediglich die Garantie ausgeschlossen werden sollte, sei nicht ersichtlich. Denn solche Garantien seien beim Privatverkauf unüblich und nur im gewerblichen Bereich von gewisser Bedeutung. Außerdem werde der Begriff „Garantie“ in der Laiensphäre vielfach mit der gesetzlichen Mängelhaftung gleichgesetzt. Anders als gewerbliche Händler müsse der private Verkäufer deshalb nicht für Sachmängel an der Ware einstehen.

Die Klägerin hätte daher vom Vertrag nur dann wirksam zurücktreten können, wenn dem Beklagten die Mängel bekannt gewesen wären und er diese arglistig verschwiegen hätte, entschied das Gericht. Dieser Beweis sei der Klägerin aber nicht gelungen.

Quelle/Autor: Tekin Polat  

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