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Sachenrecht, Handelsrecht: Grenzen des Gutglaubensschutzes an die Verfügungsbefugnis im Handelsrecht

§ 455 a.F. BGB; § 346 HGB; § 366 Abs. 1 HGB

Der BGH hat zur Frage Stellung genommen, wann der in § 366 Abs. 1 HGB ausnahmsweise geschützte Gutglaubensschutz an die Verfügungsbefugnis aufgrund grober Fahrlässigkeit verloren gehen kann. Ein Hersteller von Windkraftanlagenteilen möchte unter Berufung auf eines vereinbarten verlängerten Eigentumsvorbehaltes den Einbau seiner Lieferteile beim Endkunden verhindern.

Leitsatz:

Der Erwerber einer Sache nimmt grob fahrlässig im Sinne von § 366 Abs. 1 HGB die Verfügungsbefugnis des Veräußerers an, wenn er nach den Umständen mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten rechnen muß und weiß, daß die für die Verfügungsbefugnis im Rahmen eines solchen Eigentumsvorbehalts konstitutive Vorausabtretung deswegen ins Leere geht, weil er selbst seine Leistung bereits im voraus an seinen abtretungspflichtigen Vertragspartner erbracht hat.

BGH, Urteil vom 22. September 2003 - II ZR 172/01
Volltext über www.bundesgerichtshof.de oder
www.residenzdesrechts.de



Quelle/Autor: Reuschenbach  

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