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§ 823 Abs. 2 BGB: Halteverbot im Rahmen von Baustellen kein Schutzgesetz für Vermögen des Bauunternehmers

Schutzgesetz iSv § 823 Abs. 2 BGB ist eine Rechtsnorm, die nach Zweck und Inhalt zumindest auch dazu dienen soll, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines bestimmten Rechtsgutes zu schützen.

Der BGH legt in seiner in der RÜ besprochenen Entscheidung dar, warum die StVO im Ganzen in Ansehung eines geltend gemachten Vermögensschadens kein Schutzgesetz darstellt. Ferner stellt er klar, dass dies auch für die umstrittene Einordnung von Halteverboten im Rahmen von Baustellen gelte.



Quelle/Autor: Reuschenbach  

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