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Deutlich mehr Verfassungsbeschwerden zum BVerfG
Im Jahre 2003 sind beim BVerfG 5200 neue Verfahren, davon 5.055 Verfassungsbeschwer-den anhängig geworden. Ein Großteil der neu eingereichten Verfassungsbeschwerden betrifft zivilgerichtliche Entscheidungen. Der Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Papier, führte dies bei Vorlage der Jahresstatistik insb. auf die zum 01.01.2002 in Kraft getretene ZPO-Reform zurück. Gerade die restriktiven Vorschriften über Rechtsmittel in den §§ 522, 543 ZPO führten zu verfassungsgerichtlichen Verfahren.
Insgesamt sind seit 1951 über 146.000 Verfahren beim BVerfG anhängig gewesen, davon ca. 141.000 Verfassungsbeschwerden und ca. 3.300 abstrakte und konkrete Normenkontrollver-fahren. Anhängig waren davon am 31.12.2003 noch 2.709 Verfahren (davon 2.612 Verfas-sungsbeschwerden).
Für das Jahr 2004 sind u.a. folgende wichtige Entscheidungen geplant:
- großer Lauschangriff (dazu Urteil vom 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98 und 1084/99)
- Spekulationssteuer (dazu Urteil vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02)
- Kampf-Hunde-Gesetz des Bundes (dazu Urteil vom 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01) und Kampf-Hunde-Verordnungen der Länder (dazu Beschluss vom 16.03.2004 - 1 BvR 550/02)
- Öko-Steuer (1 BvR 1748/99 u. 905/00)
- Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung des BGH zum Elternunterhalt (1 BvR 1508/ 96)
- Verfassungsmäßigkeit verschiedener Fragen des Ladenschlussgesetzes (1 BvR 646/02)
- Vorlageverfahren zur Frage, ob ein eigenes Gesetz für den Jugendstrafvollzug erforderlich ist (2 BvL 1/02 und 5/02
- Möglichkeit der Geldwäsche durch Strafverteidiger (2 BvR 1520 u. 1521/01)
- Parteispendenverfahren und Kürzung der staatlichen Zuwendungen (2 BvR 383/03)
- Sicherstellung von EDV-Dateien in Anwalts- und Steuerberatungskanzleien bei Verfahren gegen einen Sozius (2 BvR 1027/02)
http://www.bverfg.de
Quelle/Autor:
Horst Wüstenbecker