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Gesetzliche Neuregelungen zum 01.04.2004
Am 1. April 2004 sind eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten.
1) Die wichtigsten Neuregelungen betreffen die gesetzliche Rentenversicherung, wodurch der Beitragssatz bei 19,5 % gehalten werden soll:
- voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner
- schnellere Anpassung der Renten bei Beitragsänderungen der Krankenkassen
- Auszahlung von Altrenten einen Bankarbeitstag später
- Auszahlung von Neurenten erst am Monatsende
2) Sozialhilfe für im Ausland lebende Deutsche („Florida-Rolf“) wird nur noch in Ausnahmefällen gewährt, z.B. für Menschen die schwer pflegebedürftig sind und stationär behandelt oder gepflegt werden.
3) Ab dem 18.04.2004 gelten in allen EU-Ländern neue Vorschriften zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel.
4) Durch Neuregelungen im Bußgeldkatalog ergeben sich höhere Bußgelder z.B. bei
- Telefonieren per Handy im Auto ohne Freisprechanlage
- Telefonieren per Handy beim Fahrradfahren
- lang andauernden Überholvorgänge bei LKW („Elefantenrennen“)
- rechtswidrigem Parken mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
- falschem Einfahren in einen Kreisverkehr
- Nicht-Anlegen von (vorhandenen) Gurten in Reisebussen
5) Verschärfung der Vorschriften gegen sexuellen Missbrauch, insb. beim Austausch von kinderpornographischen Darstellungen im Internet
6) Neue Arzneimittelrichtlinie zur Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Einzelheiten unter
http://www.bundesregierung.de/-,413.630420/artikel/Gesetzliche-Neuregelungen-zum-.htm
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Quelle/Autor:
Horst Wüstenbecker