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Neues Kostenrecht zum 01.07.2004 in Kraft getreten

Gerichtskosten:

Bisher geltende Regelungen im Arbeitsgerichtsgesetz für arbeitsgerichtliche Verfahren sind in das Gerichtskostengesetz eingeführt worden. Damit gilt für alle gerichtlichen Verfahren eine einheitliche Gebührenstruktur. Für das gesamte Verfahren entsteht nur eine einzige, in ihrer Höhe vom Streitwert abhängige Gebühr. Einvernehmliche Streiterledigungen werden durch eine Reduzierung der Gebühr begünstigt.

Rechtsanwaltsvergütung:

Die alte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) ist durch ein modernes Anwaltsvergütungsrecht abgelöst worden. Dieses orientiert sich stärker an den Aufgabenschwerpunkten der Anwaltschaft.

Das anwaltliche Engagement für eine außergerichtliche Streitbeilegung wird nunmehr stärker honoriert, weil dies den Rechtsfrieden fördert und insbesondere die Gerichte weiter entlastet. Für Mitte 2006 ist der Wegfall der Gebührenregelung für die außergerichtliche anwaltliche Beratung geplant. Dies erleichtert ausgehandelte, günstige Vergütungsvereinbarungen und wird den Wettbewerb stärken.

Der Wegfall der Beweisgebühr in allen gerichtlichen Verfahren wird zusätzlich die frühzeitige Einigung der Parteien fördern und kostenintensive Beweisaufnahmen vermeiden helfen.

Zeugen:

Die Entschädigung der Zeugen wird insbesondere im Hinblick auf die Höhe angepasst, um die Nachteile durch die gerichtliche Heranziehung besser ausgleichen zu können. Beispielweise wird der Stundenhöchstsatz der Verdienstausfallentschädigung von 13 € auf 17 € erhöht.

Sachverständige/Dolmetscher:

Das Entschädigungsprinzip wird ein Vergütungsmodell, das sich am Leitbild des selbständig und hauptberuflich Tätigen orientiert abgeschafft. In Zukunft werden Leistungen durch klar definierte Honorargruppen mit festen Stundensätzen honoriert. Ungereimtheiten bezüglich der konkreten Höhe des Stundensatzes werden damit in Zukunft vermieden.



Quelle/Autor: Tekin Polat  

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