FAQ

Uns erreichen regelmäßig die unterschiedlichsten Fragen zu unseren Kursen bei 
Alpmann Schmidt Berlin - Rheinland. Die Häufigsten haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst und beantwortet.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, schauen Sie sich auch gerne in der Rubrik Wissenswertes A-Z um oder kontaktieren Sie die jeweiligen Ansprechpartner*innen unserer Standorte.

Was bringt mir der Besuch eines Repetitoriums?
Zunächst einmal reden viele vom "Rep.", was eine Abkürzung für das Repetitorium ist. Das Wort leitet sich vom lateinischen Verb repetere = wiederholen ab. Ein Repetitorium ist demnach eine Wiederholung von Wissen und Kenntnissen, meist um eine Prüfung zu bestehen.

Ein Repetitorium bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Die erfolgreiche Teilnahme erfordert zeitintensive Vor- und Nachbereitung! Wer glaubt, durch bloßes „Absitzen“ der Zeit beim Rep werde man schlauer, der irrt! Der Repetitor gibt Ihnen ein „Lerngerüst“ für Ihre Vorbereitung auf das Examen.

Er hilft bei der Schwerpunktsetzung, gibt Lern- und Klausurtipps und bereitet den examensrelevanten Stoff examenstauglich auf und „dosiert“ ihn für Sie in angemessenen Lerneinheiten - Immer unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Am Ende eines Vollkurses sind die examensrelevanten Rechtsgebiete im Kurs besprochen.

Warum bieten wir ein 4-schieniges System an?
Die sog. Nebengebiete (ZPO, StPO, HandelsR, GesellschaftsR etc.) haben in den Klausuren zum 1. Staatsexamen ein solches Gewicht bekommen, dass es nicht mehr vertretbar ist, sie als Anhängsel eines anderen Rechtsgebiets quasi nebenher mit abzuhandeln. Wesentliche Bestandteile des Examens sind bei uns stets auch integraler Bestandteil des Kursprogramms – und zwar ohne Zusatzkosten.

Was bedeutet „echter Jahreskurs“?
Bei uns werden Kurse in einem festen "Klassenverband" unterrichtet. Das Niveau des Kurses steigt daher beständig und muss nicht immer wieder auf Neueinsteigende angepasst werden. Die Lernerfolge sind mithin größer.

Und: Es macht in einer Gruppe, die sich immer besser kennenlernt, viel mehr Spaß.
Fragen Sie unsere Hörer*innen! 

Was bedeutet der Späteinstieg für die Examensvorbereitung?
Seit 2009 bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Späteinstiegs, d.h., dass Sie erst einen Monat nach Kursbeginn einsteigen und Sie Ihre Examensvorbereitung auf elf Kursmonate reduzieren können ohne inhaltlich auf etwas verzichten zu müssen.

Der Vorteil:
Sie können sich zunächst auf Ihre universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vorbereiten und sich erst im Anschluss daran mit der allgemeinen Examensvorbereitung beginnen. Der Kursplan wurde daher so angepasst, dass der erste Kursmonat des regulären Einstieges nun u.a. die Bereiche StPO und Arbeitsrecht enthält, und der gesamte Kurs mit Hinzukommen der Späteinsteiger in allen Rechtsgebieten mit den Grundlagen, bspw. Strafrecht AT, BGB AT, beginnt. Vier Zusatzveranstaltungen für die Späteinsteiger gewährleisten Ihnen den fehlenden Monat nachzuholen.

Unsere Empfehlung: 
Da der Späteinstieg letztlich eine Komprimierung des Stoffes und damit eine Erhöhung des Lernpensums bedeutet, ist grundsätzlich der reguläre Kurseinstieg zu empfehlen. Sofern es jedoch zu Überschneidungen mit der Schwerpunktbereichsprüfung kommt, ist der Späteinstieg ein sehr guter Kompromiss.

Bezüglich der Kursmaterialien und des gesamten Kurspreises gibt es keine Unterschiede zwischen regulärem und spätem Einstieg. Für eine persönliche Beratung stehen wir gerne zur Verfügung - Rufen Sie einfach an.

Wer ist Dozent bei uns?
Bei uns unterrichten in den Vollkursen nur hauptberufliche Lehrkräfte und keine Nebenerwerbsrepetitoren ohne pädagogisch-didaktische Erfahrung. Alle haben eine zumindest über zehnjährige Berufserfahrung.

Die Dozenten betreuen ihren Kurs immer vom Anfang bis zum Ende. Es gibt keine „Lockrepetitoren“ in den ersten Kursmonaten, die dann – wenn alle angemeldet sind – durch ungeeignete Hilfskräfte ersetzt werden.

Woher stammen unsere Kursunterlagen?
Bei uns ist jeder Repetitor jeweils für seine Unterlagen selbst verantwortlich. Er entwirft und ändert Fälle, entscheidet, wie er sie löst und welche Probleme er im Kurs besprechen will. Nur so ist ein Höchstmaß an Flexibilität und Aktualität gewährleistet.

Warum werde ich in den Kursstunden zur Mitarbeit animiert?
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Lernerfolge umso größer sind, je mehr die Studierenden in die Lösung eines Falles auch aktiv eingebunden werden. Nur wer „Gefahr läuft“ gefragt zu werden, bleibt konzentriert.
Nicht nur die Herleitung eigener Lösungsansätze und die Diskussion in der Gruppe führen zum Lernerfolg - auch eine falsche Antwort prägt sich ein. Die Interaktion gewährleistet Ihnen selbstverständlich auch die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Welche Kündigungsfristen muss ich einhalten?
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und ist zum Ende eines jeden Monats möglich.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.