Prüfungsanfechtungen





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Fachgebiet: Prüfungsanfechtung / Prüfungsrecht


Sind Sie unzufrieden mit Ihrem Prüfungsergebnis?

Planen Sie eine Prüfungsanfechtung?

Dann sollten Sie fachkundigen Rat einholen!

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I. Das Problem:
Beurteilungsspielraum bei Prüfungsentscheidungen
Prüfungsentscheidungen unterliegen einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, soweit es sich um prüfungsspezifische Wertungen, die mit fachlichen Urteilen untrennbar verknüpft sind, handelt. Diese bleiben der letzten Entscheidungskompetenz der Prüfungsbehörden überlassen. Der den Prüfern bleibende Bewertungsspielraum ist jedoch dann überschritten, wenn die Prüfungsbehörde

  • Verfahrensfehler begeht,
  • anzuwendendes Recht verkennt,
  • von einem unrichtigen Sachverhalt ausgeht,
  • allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder
  • sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt.
Die Prüfungsentscheidung ist ferner aufzuheben, wenn in Fachfragen eine wissenschaftlich vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch gewertet worden ist. Dagegen ist der Bewertungsspielraum der Prüfungsgremien bei

  • der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf den Einzelfall,
  • bei der Gründlichkeit und
  • der Überzeugungskraft der Argumentation

weiter. Den Gerichten bleibt hier nur die Kontrolle, ob die Wertung so aus dem Rahmen fällt, dass sie Fachkundigen unhaltbar erscheinen muss.

Eine erfolgversprechende Prüfungsanfechtung muss also bei den oben genannten Kriterien ansetzen und diese sorgfältig aussortieren. Hierzu gehört neben fachlich hochgradiger Kompetenz ein Maximum an Erfahrung sowie das Know-How für diese spezifische Materie.

II. Unsere Anwaltsleistung:
Die von uns zu erbringende Anwaltsleistung besteht deshalb darin, in Ihren Prüfungsleistungen nach einem solchen Beurteilungsfehler der Prüfer zu suchen und falls wir einen solchen finden, diesen schriftlich geltend zu machen. Hier kommt uns unsere jahrezehntelange Erfahrung und Spezialisierung auf diese besondere Materie zu Gute.
Aufgrund des oben beschriebenen Spielraumes bringt es nichts, wenn man den Stellungnahmen der Prüfer lediglich eigene andere Stellungnahmen entgegenhält.

Wir empfehlen dringend, diese substantiierten Einwendungen bereits im außergerichtlichen Widerspruchs- oder Gegenvorstellungsverfahren umfassend geltend zu machen, da in diesem Stadium der konkret bewertende Prüfer zu unserem Vortrag Stellung nehmen muss. Im etwaigen späteren Gerichtsverfahren wird die Klageerwiderung häufig nur noch von Bearbeitern der Prüfungsbehörde ohne Beteiligung der Prüfer abgefasst. Sie können sich vorstellen, dass dann ein Erfolg in der Regel nur durch ein obsiegendes Urteil des Gerichtes eintreten wird.

Sollte kein Beurteilungsfehler im o. g. Sinne vorliegen, kann man versuchen, durch Hervorhebung der positiven Seiten der Prüfungsleistung die Prüfer darum zu bitten, eine andere Note zu vergeben. Dies hat nur Sinn, wenn man den Eindruck hat, dass der Spielraum noch anders ausgeübt werden könnte. Für diese Einschätzung sollte man Erfahrung haben.

Was in Ihrem Fall zu raten ist, wird sich erst nach einer vorzunehmenden Akteneinsicht entscheiden lassen.

III. Beachten Sie Fristen!
Gegen einen Prüfungsentscheid muss im Regelfall innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. In einigen Prüfungsfällen muss innerhalb eines Monats eine Gegenvorstellung eingereicht werden.

Manche Fehler (insbesondere Verfahrensfehler) unterliegen einer unverzüglichen Rügepflicht, die bei Nichteinhaltung zu einem Rechtsverlust führen kann.
 
Bei Einwendungen gegen die Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung empfiehlt sich die zeitnahe Erstellung eines wortgetreuen Protokolls aller Fragen und Antworten sowie ggf. die Sicherung von Zeugen (Namen und Anschrift).

IV. Analyse für Verbesserungsversuche:

Sofern Sie anstelle oder parallel zur Prüfungsanfechtung einen Verbesserungsversuch starten wollen, ist es empfehlenswert, die eigenen Fehler, die man in der Prüfungsleistung gemacht hat, zu analysieren, um diese für den Verbesserungsversuch zu vermeiden. Hier können wir Ihnen wertvolle Hilfestellungen geben, indem wir Ihre Leistungen professionell analysieren und dies mit Ihnen im Einzelgespräch durchgehen, damit diese Fehlerquellen ausgemerzt werden. Aufgrund unserer Tätigkeit in der juristischen Ausbildung können wir darüber hinaus noch weitere wertvolle Tipps für Ihren Verbesserungsversuch geben.

Prüfungsanfechtung:

  • Beurteilungsspielraum bei Prüfungsentscheidungen
  • Beachten Sie Fristen!
  • Analyse für Verbesserungsversuche
  • Außergerichtlichen Widerspruchs- oder Gegenvorstellungsverfahren
  • Nutzen Sie unsere Anwaltsleistung -  spezialisiert auf Prüfungsanfechtungen