Assessorkurs StPO in Heidelberg ab März 2025:
komplett präsent
UND
komplett online
- ohne Aufpreis! -
Jede Kurseinheit wird von uns zusätzlich online zur Verfügung gestellt! Deshalb können die Präsenzkurse beispielsweise online wiederholt und vertieft werden. Wer aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen den Kurs nicht vor Ort besuchen kann, kann an ihm auf diese Weise ebenfalls rein online teilnehmen.
Diese zweigleisige Vorgehensweise werden wir selbstverständlich auch für die komplette Dauer des Kurses beibehalten und nebeneinander sowohl präsent als auch online unterrichten! Für diese Leistung fallen keine höheren Kursgebühren an!
Ihr AS-Team Heidelberg/Mannheim
Der Assessorkurs zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen im Strafverfahrensrecht und materiellen Strafrecht findet einmal im Jahr in den Monaten März und April statt.
Der Kurs wird in Heidelberg, Bienenstraße 10, durchgeführt.
Kursleiter ist Dr. Matthias Weidemann
Samstag, 08. März 2025 um 8.30 bis 12.30 Uhr
Samstag, 15. März 2025 um 8.30 bis 12.30 Uhr
Samstag, 22. März 2025 um 8.30 bis 12.30 Uhr
Samstag, 29. März 2025 um 8.30 bis 12.30 Uhr
Samstag, 05. April 2025 um 8.30 bis 12.30 Uhr
Samstag, 12. April 2025 um 8.30 bis 12.30 Uhr
Samstag, 19. April 2025 um 8.30 bis 12.30 Uhr
Samstag, 26. April 2025 um 8.30 bis 12.30 Uhr
Der Kurs umfasst acht Veranstaltungen. In jeder Veranstaltung dauert der Unterricht vier Zeitstunden. Der Kursbeitrag beträgt 360 Euro und ist steuerlich absetzbar. Der Kursbeitrag wird in zwei Raten zu 180 Euro abgebucht.
Sie können Ihre Anmeldung schriftlich vornehmen.
Postanschrift: Alpmann Schmidt Heidelberg/Mannheim, Bahnhofstr. 15-17, 64653 Lorsch
Inhalt des Kurses:
1. Der Assessorkurs im Strafverfahrensrecht/Materielles Recht umfasst acht Veranstaltungen. In jeder Veranstaltung dauert der Unterricht vier Zeitstunden.
2. Der Kursbeitrag beträgt insgesamt 360 Euro und ist steuerlich absetzbar. Der Kursbeitrag wird in zwei Raten zu 180 Euro abgebucht.
3. Der Assessorkurs im Strafverfahrensrecht/Materielles Recht zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen hat folgenden Inhalt:
- Ermittlungsverfahren (Einleitung, Ablauf, Zwangsmaßnahmen, Rechtsmittel),
- Zwischenverfahren (Einleitung, Ablauf, Abschluss),
- Hauptverfahren (Ablauf, Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, Urteilstenorierung und Begründung)
- Rechtsmittelverfahren
Wesentlicher Inhalt des Kurses ist also nicht das materielle Strafrecht, sondern das Strafverfahrensrecht. In beiden Klausuren des Zweiten Staatsexamens spielt die StPO und nicht das materielle Recht die entscheidende Rolle. Es handelt sich also um einen "StPO-Kurs". Ein besonderer Schwerpunkt des Kurses ist das Revisionsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist im zweiten juristischen Staatsexamen von überragender Bedeutung. Ohne besonders gute Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet haben Sie im zweiten juristischen Staatsexamen keine Chance. Und um Missverständnissen klar und deutlich jede Grundlage zu entziehen: Die Anforderungen in der zweiten Staatsprüfung sind im Bereich StPO außerordentlich hoch. Es ist lächerlich, selbst mit guten Kenntnissen aus dem ersten Staatsexamen, das zweite Staatsexamen zu bewältigen. Die zweite Staatsprüfung ist im Bereich StPO tatsächlich eine praktische Prüfung und enthält völlig andere Voraussetzungen und Anforderungen als im ersten Staatsexamen.
4. Im ersten Staatsexamen mussten Sie nur eine Klausur bewältigen. Das haben Sie im Regelfall mehr schlecht als recht getan. Deshalb fallen die Strafrechtsklausuren im ersten Staatsexamen mit großem Abstand im Vergleich zum Zivilrecht und zum öffentlichen Recht am schlechtesten aus.
In der zweiten Staatsprüfung sind zwei Klausuren zu schreiben. Die Bedeutung des Strafrechts für die Gesamtnote im zweiten Staatsexamen hat also erheblich zugenommen. Wenn Sie diesem Umstand in der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen nicht entsprechend Rechnung tragen und Ihre Kenntnisse gewaltig verbessern, werden Sie nicht nur im Strafrecht ein miserables Ergebnis erzielen, sondern auch Ihre Gesamtnote in der zweiten Staatsprüfung ruinieren.
Hier gilt wieder die alte Repetitor-Regel: Wer in beiden Strafrechtsklausuren im zweiten Staatsexamen kein ausreichendes Ergebnis erzielt, wird das zweite Staatsexamen nicht einmal bestehen. So wie das Ergebnis in beiden Strafrechtsklausuren ausfällt, wird im Regelfall auch die Gesamtnote in der zweiten juristischen Staatsprüfung sein.
5. Sie erhalten im Rahmen dieses Kurses umfangreiches schriftliches Material zur Nacharbeit und weiteren Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. Es handelt sich um Übersichten und Lösungsvorschläge zu den im Kurs besprochenen Fällen. Außerdem wird der Prüfungsstoff durch zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung ergänzt. Sie erhalten dazu die entsprechenden Lösungen aus der Rechtsprechungsübersicht von Alpmann Schmidt aus Münster.
6. Aktuelle Ausgabe der Rechtsprechungsübersicht 1 und der Rechtsprechungsübersicht 2
Schließlich erhalten Sie in jedem Monat während der Dauer des Kurses die aktuelle Ausgabe der Rechtsprechungsübersicht von Alpmann Schmidt aus Münster. Es handelt sich nicht nur um die Rechtsprechungsübersicht 1, die Sie vielleicht aus der Vorbereitung zum ersten Staatsexamen kennen. Sie bekommen auch die Rechtsprechungsübersicht 2. Diese Rechtsprechungsübersicht 2 ist das „Plus für Referendare“. Sie ist also speziell für die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen konzipiert und bereitet durch die Auswahl der Entscheidungen darauf im besonderen vor.
Zugriff auf das Archiv der Rechtsprechungsübersicht von Alpmann Schmidt
Während der Dauer des Kurses können Sie kostenlos auf das Archiv der Rechtsprechungsübersicht von Alpmann Schmidt in Münster zugreifen und in der Rechtsprechungsübersicht veröffentlichte Entscheidungen aus allen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) herunterladen. Das Archiv der Rechtsprechungsübersicht enthält veröffentlichte Entscheidungen ab dem Jahr 2000.
Das ist eine optimale Möglichkeit, um sich zusätzlich auf die hohen Anforderungen des zweiten Staatsexamens in allen drei Rechtsgebieten (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) aktuell zu informieren und ergänzend auf der Grundlage der Rechtsprechung vorzubereiten.
7. Der Assessorkurs im Strafverfahrensrecht/Materielles Recht enthält acht Assessorklausuren auf Examensniveau von Alpmann Schmidt aus Münster. Sie erhalten Aktenauszüge und ausführliche Musterlösungen. Sie können diese acht Assessorklausuren zu Hause innerhalb von einer Woche bearbeiten und zur Korrektur und Benotung einreichen. Korrektur und Benotung der Klausuren erfolgen auf einem USB-Stick. Dadurch ist eine optimale und individuelle Besprechung mit Verbesserungsvorschlägen für jeden einzelnen Kursteilnehmer gewährleistet. Die Korrekturen der Assessorklausuren auf einem USB-Stick werden durch qualifizierte und erfahrene Juristen erfolgen, die das erste und das zweite juristische Staatsexamen mit besonderem Erfolg abgeschlossen haben und an der juristischen Ausbildung besonders interessiert sind.