Für unsere Hörer*innen bieten wir den kostenfreien zweiteiligen Sonderkurs
"Kommunalrecht NRW" an.
Die von vielen Studenten tiefempfundene Abneigung gegen das Kommunalrecht ist nicht nur unbegründet, sondern ändert auch nichts an der Tatsache, dass das Kommunalrecht zum Prüfungsstoff im 1. Examen gehört. Da wir unsere Aufgabe ernst nehmen, Sie möglichst gut auf Ihr Examen vorzubereiten, können wir nicht empfehlen, bei diesem Rechtsgebiet "auf Lücke" zu setzen. Eine rasche und auf das Wesentliche beschränkte Durchdringung des Rechtsgebietes dürfte allerdings in "Heimarbeit" schwerlich zu bewerkstelligen sein. Daher bieten wir zweimal im Jahr eine Sonderveranstaltung zum Kommunalrecht an, in der anhand von Fällen mit Lösungen sowie von Übersichten die notwendigen Kenntnisse kompakt vermittelt werden. Die Veranstaltung findet an zwei Tagen statt und umfasst pro Tag 4,5 Unterrichtsstunden zuzüglich Pause.
Da es sich um eine Sonderveranstaltung handelt, die fachlich in sich abgeschlossen ist, besteht eine Teilnahmemöglichkeit auch für Interessenten, die nicht Hörer*innen unserer Jahreskurse sind (begrenzte Teilnehmerzahl).
Der jeweils geltende Teilnahmepreis beträgt:
Für ehemalige AS-Hörer*innen1 |
€ 50,00 |
Für Externe |
€ 60,00 |
Eine Teilnahme an der obigen Veranstaltung ist sinnvoll für Hörer*innen, die
- Verwaltungsrecht (jedenfalls teilweise) bereits gehört
- und die entsprechende Veranstaltung im vorangegangenen Halbjahr noch nicht besucht haben.
Hinweis: Der zweiteilige Sonderkurs "
Kommunalrecht NRW" wird halbjährlich angeboten.
Die nächsten Termine im Überblick:
Präsenz: |
Dienstag |
29.10.2024 |
14:30 - 19:30 Uhr |
Teil 1 |
RA Andreas Knebel |
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Mittwoch |
30.10.2024 |
14:30 - 19:30 Uhr |
Teil 2 |
RA Andreas Knebel |
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Online: |
Montag |
28.10.2024 |
09:00 - 14:00 Uhr |
Teil 1 |
RA Andreas Knebel |
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Donnerstag |
31.10.2024 |
09:00 - 14:00 Uhr |
Teil 2 |
RA Andreas Knebel |
Änderungen vorbehalten
1Wer bereits einen vollständigen Jahreskurs (1. Examen) in Berlin, Köln, Bonn, Düsseldorf oder Potsdam besucht. Zur Berücksichtigung der Ermäßigung geben Sie bitte bei der Anmeldung an, wann und wo Sie ggf. einen solchen Kurs besucht haben.