Klausur
Auf dieser Seite können Sie die Sachverhalte des K1-Klausurenkurses bzw. die Aktenauszüge des K2-Klausurenkurses als
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bearbeitet und bei Wunsch und Bedarf auch ausgedruckt werden. Dieser Service ist für alle Kursteilnehmerinnen und
Kursteilnehmer verfügbar, unabhängig davon, ob sie den Klausurenkurs im Postversand beziehen oder online.
Die Klausurlösungen erhalten Sie je nachdem, welchen Klausurenkurs Sie bei uns gebucht haben:
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Postversand: Die Klausurhefte werden Ihnen auf dem Postwege zeitversetzt an die bei uns hinterlegte Adresse gesandt.
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Online: Die Klausurlösung erscheint bei Veröffentlichung automatisch in der „Alpmann eBib“. Die App ist für iOS / iPadOS /
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Klausuren 1. Examen
Klausuren 2. Examen
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Klausur (2. Staatsexamen)
A23 - Patz ./. Dr. Schmitz und Werner
Rechtsstand: 09.09.2024
Vorschriften:
§§ 93, 94, 164, 167, 177, 179, 631, 650, 670, 677, 683, 812, 951 BGB;
§§ 59, 60, 61, 92, 708 ff. ZPO
Stichworte:
Gerichtliche Entscheidung: Haupt-/Hilfsbegründung, subjektive Klagehäufung (Streitgenossenschaft);
Stellvertretung, GoA, Bereicherungsrecht, Verbindung mit Grundstück, Leistungskondiktion:
Bestimmung der Person des Leistenden, Vertreter ohne Vertretungsmacht:
Ansprüche des Geschäftsgegners gegen den Vertreter aus § 179 BGB und gegen den
Vertretenen aus § 812 BGB;
Kostenentscheidung bei Erfolg der Klage gegen den einen Streitgenossen und Abweisung
der Klage gegen den anderen (sog. „Baumbachsche Formel“)