Auch im zweiten Examen stellt das materielle Zivilrecht die größte und anspruchsvollste Problematik dar.
Viele Klausuren im zweiten Examen sind so aufgebaut, dass eben die Hauptprobleme im materiellen Zivilrecht
liegen, während die zivilprozessualen Probleme in der Zulässigkeit der Klage recht überschaubar
sind. Hinzu kommt, dass viele zivilprozessuale Probleme nur erkannt werden können, wenn der Klausurbearbeiter
im materiellen Recht fit ist. Hier liegt das Problem: Zum einen haben Examenskandidaten im
zweiten Examen bereits eine Menge ihres materiellen Wissens aus dem ersten Examen wieder vergessen
und auch partiell den Anschluss verpasst, was Gesetzesänderungen, Meinungsstreitigkeiten anbelangt.
Zwar steht in der Klausur der Grüneberg zur Verfügung, jedoch darf dies nicht dazu verleiten, dass man
sich auf sein noch vorhandenes Grundwissen aus dem ersten Examen verlässt. Denn zum einen bringt es
Nichts, ohne hinreichendes Systemverständnis im Grüneberg zu blättern. Zum anderen verschieben sich
hier im zweiten Examen die Problemschwerpunkte.
Dieses Buch enthält die Darstellung des materiellen Zivilrechts inklusive der examensrelevanten besonderen
Rechtsgebiete. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht, was bei der Größe dieses Rechtsgebietes
auch utopisch wäre. Vielmehr ist dieses Buch als examensspezifisches Kompendium für die
Zivilrechtsklausuren im zweiten Examen gedacht. Damit Sie den Gesamtüberblick nicht verlieren, finden
Sie immer wieder Systemübersichten sowie klausurerprobte Prüfschemata zur jeweiligen Materie. Hier
haben wir unsere jahrzehntelange Erfahrung aus den AS-Assessorkursen sowie aus dem Klausurenfernlehrgang
und die Auswertung unzähliger Originalexamensklausuren eingebracht.
Damit Sie sich nicht in Detailproblemen verzetteln und weil man sich nicht jedes Einzelproblem merken
kann, finden Sie immer wieder Klausurtipps zum richtigen, effektiven Umgang mit dem im Examen zugelassenen
Kommentar, dem Grüneberg. Richtig und zielorientiert eingesetzt, ist der Blick in den Grüneberg
in der Klausur dann nicht nur hilfreich, sondern liefert auch gleichzeitig Argumentationsvorlagen,
welche aber eben nur verarbeitet werden können, wenn man in der Materie den Durchblick hat.
Rechtsprechung und Literatur sind bis Februar 2023 berücksichtigt.