Prüfungsaufgaben erfordern fast ausschließlich die Lösung konkreter Fälle.
Die Fälle Sachenrecht 1 enthalten gutachterliche Musterlösungen der typischen
Standardprobleme aus dem Mobiliarsachenrecht. Dazu zählen die
wichtigsten „Klausurklassiker“, die immer wieder Gegenstand von Semesterabschluss-
und Übungsklausuren sind. Und nicht selten als bereits bekannter
„Baustein“ in Examensklausuren wiederzufinden sind.
Die Fälle richten sich daher in erster Linie an Studierende im Grund- und
Hauptstudium, bieten sich aber auch zur gezielten Wiederholung vor dem
Examen an.
Klausurrelevante Problembereiche anhand von Fällen, u.a.:
- Grundprinzipien des Sachenrechts
- Rechtsgeschäftliche Übertragung des
Eigentums durch den Berechtigten
-Streckengeschäft
-Übergabesurrogat
durch Besitzkonstitut
-Übergabesurrogate (Besitzkonstitute, Abtretung von
Herausgabeansprüchen)
-Erwerb vom Nichtberechtigten
-Gutgläubiger
lastenfreier Erwerb vom Nichtberechtigten
-Gutgläubiger Scheingeheißerwerb
-Abhandenkommen (§ 935)
-Anwartschaftsrecht an beweglichen
Sachen
-Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht
-Vermischung und
Vermengung
-EBV
-Fremdbesitzerexzess
-Privilegierung nach § 991
-Rechtsgrundloser Erwerb nach § 988 analog
-Verwendungsersatz
-Nutzungsersatz
-Schadensersatz