Definitionen sind die Vokabeln der Rechtswissenschaft. Nur mit einer prägnanten Definition lässt sich die Prüfung eines Rechtsfalles sicher einleiten. Die wichtigsten Standard-Definitionen muss daher bereits der Studienanfänger beherrschen.
Die AS-Reihe „Definitionen“ ist Nachschlagewerk und Vokabeltrainer in einem: Alphabetisch sortiert und übersichtlich aufbereitet können Sie die gängigsten Standard-Definitionen aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur nachschlagen. Die praktische Umschlag-klappe ermöglicht ein einfaches Auswendiglernen. In kompaktem Karteikartenformat sind die Definitionen im Zivil-,Straf- und Öffentlichen Recht ein täglicher Wegbegleiter zur Vorbereitung auf Vorlesungen, Klausuren und Hausarbeiten.
Zum Werk
Die Definitionen Strafrecht beinhalten u.a.:
= Aberratio ictus
= Bande
= Defensivnotstand
= Eigenverantwortliche Selbstgefährdung
= Fehlgeschlagener Versuch
= Garantenstellung
= Handlungseinheit
= Ingerenz
= Kumulative Kausalität
= Mitbestrafte Nachtat
= Nachteilszufügungsabsicht
= Organisationsherrschaft
= Postpendenz
= Rechtfertigender Notstand
= Scheinwaffe
= Täter hinter dem Täter
= Unbeendeter Versuch
= Verbotsirrtum
= Wegnahme
Zueignung