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Entscheidung des Monats Oktober

Diese stammt aus dem Öffentlichen Recht und behandelt die Informationsrechte der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung.

Art. 38 Abs. 1 S. 2, Art. 110 GG
Informationsrechte des Abgeordneten gegenüber der Regierung
VerfGH NRW, Urt. v. 19.08.2008 – VerfGH 7/07


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Quelle/Autor: Alpmann Schmidt  

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