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Fußballer kann sich nach grobem Foulspiel schadensersatzpflichtig machen

Im konkreten Fall hatte das Landgericht Bochum dem Kläger Schadensersatz für Arzt – und Krankenhauskosten von mehr als 6000,- € zugesprochen, weil ihn der Beklagte während eines Amateur – Fußballspiels grob gefoult hatte. Das OLG Hamm hat in einem rechtlichen Hinweis dieser Entscheidung zugestimmt, woraufhin der Beklagte seine Berufung zurücknahm.

Das OLG Hamm stellte klar, dass eine Haftung auf Schadensersatz bestehe, wenn die durch den Spielzweck noch gebotene Härte und damit die Grenze zur unzulässigen Unfairness überschritten werde.

Wer eine Sportart ausübt, bei der typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverstößen die Gefahr einer Verletzung durch andere besteht, nehme grundsätzlich Verletzungen in Kauf, die nicht zu vermeiden seien. Bei übereifrigem Einsatz, bloßer Unüberlegtheit, wettkampfbedingter Übermüdung oder bloßem technischen Versagen scheide damit eine Haftung regelmäßig aus.

Im konkreten Fall sahen die Richter diese Grenze als überschritten an. Der Beklagte war dem Kläger in die Beine gegrätscht, ohne irgendwie den Ball zu spielen. Dies sei, nach Ansicht des Gerichts, ausreichend, um eine grobe Unsportlichkeit anzunehmen.

Quelle/Autor: Tekin Polat  

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